Unter diesem umgangssprachlichen Begriff (der auch Verbraucherinsolvenz genannt wird) versteht man die Situation einer Privatperson, welche seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger / den Gläubigern nicht nachkommen kann. Mangelnde Liquidität kennzeichnet die akute Zahlungsunfähigkeit oder auch drohende Zahlungsunfähigkeit, die sich aus einer Überschuldung ergibt. Die Schulden und Ratenkredite wachsen und wachsen, Mahnungen und Bußgelder erhöhnen die Schulden regelmäßig wenn sie nicht monatlich abbezahlt. Im schlimmsten Fall erscheint der Gerichtsvollzieher und es wird verpfändet was einen Wert hat.
Um dieses zu vermeiden, meldet die Privatperson offiziell beim Staat die Zahlungsfähigkeit an und durchläuft den Prozess der Insolvenz.
Dieses Verfahren bezeichnet die gerichtliche Regulierung der Schulden einer natürlichen Person, die zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Das Ziel dieses Verfahrens ist die Restschuldbefreiung. Diese ermöglicht dem Schuldner wieder schuldenfrei zu werden, nachdem sie eine Wohlverhaltensphase durchlaufen hat.
Quelle: WikipediaWährend dieser Phase muss die natürliche Person alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die vorhandenen Verbindlichkeiten (also Schulden) abzutragen. Bei Arbeitnehmern bedeutet das, dass sie innerhalb der Wohlverhaltensphase ihr Einkommen, das über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht, zur Schuldentilgung einsetzen müssen. Die Erteilung der Restschuldbefreiung und damit der Erlass der verbleibenden Schulden erfolgt mit dem Ende der Wohlverhaltensphase. Während der Wohlverhaltensphase sind lediglich Erbschaften zur Hälfte herauszugeben, andere einmalige Einkünfte – wie Lottogewinne oder Geschenke – kann der Schuldner in dieser Phase bereits behalten. Das Verfahren verlangt also ein redliches Verhalten des Schuldners. Es existieren keinerlei Möglichkeiten, diese Anforderungen – auch mit vermeintlich raffinierten Konstruktionen zu umgehen, da solche Verhaltensweisen der Redlichkeit zuwider laufen. Schlussendlich bedeutet dies, dass der Schuldner sich während der Wohlverhaltensphase sehr weitgehend den Anforderungen zur Tilgung seiner Schulden unterwerfen muss.
Das Insolvenzverfahren in Deutschland dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Jahren an. Seit der Reform im Juni 2014 gibt es Möglichkeiten zur Verkürzung der Verfahrenszeit für Schuldner.
Wenn die Situation der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson eingetroffen ist, muss man handeln und sich aus der Situation befreien. Natürlich ist es schwer und auch eine Scham, sich diesem Prozess zu stellen und überall bekannt zu machen, dass man sich in der Privatinsolvenz befindet. Dennoch können sich die meisten Menschen in so einer Lebenslage nicht selbst aus dem Teufelskreis befreien.
Es wird jedem geraten, sich einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verbraucherinsolvenz anzuvertrauen. Bei den meisten Anbietern ist das Erstgespräch kostenlos und man kann sich im Vorwege alle Informationen über diese Situation und die weiteren Schritte einholen.
Man erhalten außerdem sämtliche Infos, wie eine Privatinsolvenz vermieden werden kann. Zusammen können wird ein Plan erstellt, wie man aus der Schuldenfalle heraus kommt und weiterhin Liquide bleiben kann. Der Anwalt verhandelt mit den Gläubigern, regelt den Schriftverkehr und setzt sich vollends für seinen Mandanten ein. Natürlich muss diese Dienstleistung bezahlt werden, doch das wird gemeinsam mit dem Schuldner in einem Paket verpackt, welches für alle Beteiligten einen fairen Deal ergibt. Alleine und ohne Fachwissen ist das schwer.
Natürlich kann man sich auch an eine gemeinnützige Einrichtung wenden. Diese Einrichtung bietet einen kostenlosen Dienst an und ist ebenso kompetent wie die Rechtsanwälte oder eine klassische Schuldnerberatung. Jedoch muss man anmerken und damit rechnen, dass die Wartezeiten auf einen Termin je nach Region relativ lang sein können.